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CO2 Gaswarnanlagen

Inbetriebnahme von CO2 Warnanlagen 

Nicht jeder Betrieb darf CO2 Warnanlagen installieren. Achten Sie darauf, dass Ihre beauftragte Firma auch die nötigen Berechtigungen besitzt. Falsch montierte Anlagen sind ein hohes Risiko. Eine Co2 Warnanlage sollte immer von Fachpersonal installiert werden. 

Unser technisches Personal ist durch die Ausbildung zum TÜV zertifizierten Sachkundigen für Schankanlagen berechtigt, solche Anlagen zu vertreiben, einzubauen, überprüfen und abzunehmen. 

Wir bieten Risikoanalysen, Beratung und Verkauf von geeigneten Warnsystemen. 

Ohne Besichtigung und Gefährdungsbeurteilung ist eine genaue Preisauskunft nicht möglich. Sie erhalten deshalb immer ein auf Sie abgestimmtes Angebot.

Gefahren durch CO2 (Kohlendioxid)

In so gut wie allen Gastronomiebetrieben wird CO2 als Schankgas für Zapfanlagen / Schankanlagen verwendet. Auf Grund von Leckagen oder unsachgemäßer Benutzung kann es zu einem unbeabsichtigten CO2 Austritt kommen. CO2 ist ein farbloses und geruchloses Gas, dadurch ist es im Gefahrenbereich für den Menschen nicht erkennbar! 

Die gesetzlichen Vorgaben sind schon lange vorhanden, aber durch Unwissenheit und vor allem durch die Unterschätzung der Gefahr werden Schutzmaßnahmen in Österreich noch kaum beachtet. 

Grundlagen:

C02 ist nicht giftig! Aber ab einer gewissen Konzentration in der Luft ist es gesundheitsschädlich, da die Sauerstoffanreicherung im Blut verringert bzw. verhindert wird. 

Ab 3% Kohlendioxid in der Luft, abhängig von der Raumgröße, treten bereits erste Beschwerden auf, dies führt je nach Konzentration zu Schwindel und Krampfanfällen. Ab einer Konzentration von 8% im Gefahrenbereich besteht höchste Lebensgefahr. Über 10% tritt der Tod kurzfristig ein.

Die häufigsten Irrümer 

1.) CO2 ist gleichzusetzen mit CO . FALSCH! 

CO und CO2 sind zwei komplett verschiedene Medien! 
CO ist Kohlenmonoxid und entsteht hauptsächlich bei Verbrennungsanlagen. z.B. Holzöfen oder Gasthermen. 
Kohlendioxid CO2 kann mit CO Meldern, welche z.B. in Bauhäusern verkauft werden, absolut nicht erfasst werden. 


2.) CO2 ist schwerer als Luft und sammelt sich nur in Bodennähe an. 

Dies ist nur bedingt richtig! Aufgrund von Luftströmungen und eingesetzten Ventilatoren z.B. von Kühlmaschinen wird die CO2-Verteilung komplett verändert und im ganzen Raum verteilt. Hierzu gibt es mehrere Studien.

3.) Ein offenes Fenster reicht völlig aus! 

Das Gesetz schreibt eine Querlüftung vor, wobei eine Öffnung sich in Bodennähe befinden muss. Diese Vorgaben sind in kaum einem Keller zu erfüllen.

4.) Die Kerze ist das sicherste und günstigste Hilfsmittel. 

Mit einer Kerze in den Keller zu gehen ist nicht sehr hilfreich. Die Flamme der Kerze erlischt erst bei ca. 12% CO2 Anteil in der Atemluft. Bei so einer Konzentration sind sie zumindest bereits ohnmächtig und in großer Lebensgefahr.

Wie schütze ich mich und meine Angestellten? 

Alleine das Wissen und die Informationen über die mögliche Gefahr durch Schankgase, ist schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Informieren und schulen Sie Ihre Angestellten, dies kann unter Umständen schon schwerwiegende Unfälle vermeiden. Natürlich empfehlen wir dennoch technische Maßnahmen zu setzen.

QUERLÜFTEN 

meist schwer realisierbar 

Bei ausreichender natürlicher Lüftung kann von der mechanischen Lüftung abgesehen werden. Dazu sind zwei dauerhaft wirksame (offen und unverstellt) direkt ins Freie führende Lüftungsöffnungen, möglichst eine in Bodennähe und eine in Deckennähe (Querlüftung), notwendig. Diese Lüftungsöffnungen müssen jeweils einen Querschnitt von mindestens 1 % der Bodenfläche, mindestens aber jeweils 200 cm2 haben

.

LÜFTUNGSANLAGE 

teuer und in Kühlhäuser nicht möglich 

Diese ist gewährleistet, wenn eine mechanische Lüftung (Zu- und Abluftanlage) folgende Anforderungen erfüllt: mindestens 2-facher stündlicher Luftwechsel bei ständig laufender Lüftung und Störungsanzeige durch Alarm (z.B. Warnleuchte oder Hupe) im Inneren und erforderlichenfalls außen bei der Zugangstür, wenn sonst die Störungsanzeige von außen nicht wahrgenommen werden kann.

GASWARNANLAGE 

meist die sicherste und einfachste Variante 

Die Gaswarngeräte müssen regelmäßig, in den von den Herstellern der Gaswarngeräte festgelegten Fristen und Umfang, durch eine fachkundige Person, geprüft werden. Wenn keine diesbezüglichen Herstellerangaben vorliegen, hat die Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Kalendermonaten, durch eine fachkundige Person, zu erfolgen. Die Arbeitnehmer/innen müssen über die Funktion der Gaswarnanlage und die bei Warnung, Alarmierung und Störmeldungen notwendigen Maßnahmen sowie über Rettungsmaßnahmen nachweislich unterwiesen werden.